Augenärztliche Gutachten & Sehtests
Für Führerschein, Boot, Luftfahrt und nach einer Grauer-Star-Operation.
Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr, auf dem Wasser oder in der Luft erfordert ein einwandfreies Sehvermögen. Ob für den Erwerb oder die Verlängerung einer Lizenz, eine berufliche Eignungsprüfung oder um nach einer erfolgreichen Katarakt-OP den Brilleneintrag aus dem Führerschein streichen zu lassen – wir führen alle erforderlichen Untersuchungen strukturiert und zügig für Sie durch.
Wann ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich?
Ein einfacher Sehtest beim Optiker reicht in vielen Situationen nicht aus. Ein augenärztliches Gutachten geht deutlich tiefer und prüft die gesamte visuelle Leistungsfähigkeit des Auges – denn sicheres Sehen im Verkehr bedeutet weit mehr als nur scharfe Buchstaben erkennen zu können.
Neben der reinen Sehschärfe (Visus) testen wir auch das Gesichtsfeld, das räumliche Sehen (Stereosehen), das Farbensehen (Rot-Grün-Schwäche), die Blendempfindlichkeit sowie das Dämmerungssehen. Zusätzlich schließen wir Schielstellungen und organische Augenerkrankungen aus. Diese umfassende Prüfung ist gesetzlich vorgeschrieben, wenn Sie bestimmte Fahrzeugklassen (Lkw, Bus, Taxi) fahren, eine Pilotenlizenz anstreben oder Auffälligkeiten beim Standard-Sehtest festgestellt wurden.
Für die Verlängerung beruflicher Führerscheinklassen ist das Gutachten gesetzlich vorgeschrieben.
Verkehrssicherheit im Beruf und Alltag
Wir erstellen Gutachten gemäß Fahrerlaubnisverordnung (FeV) für alle Klassen:
- Pkw & Motorrad (Klassen A, B): Erforderlich, falls der reguläre Sehtest nicht bestanden wurde (Visus unter 0,7 auf einem Auge) oder eine Augenerkrankung vorliegt.
- Lkw & Traktor (Klassen C, CE, C1, T): Vorgeschrieben für den Erwerb und die regelmäßige Verlängerung. Ab dem 50. Lebensjahr muss der Lkw-Führerschein alle 5 Jahre verlängert werden – inklusive neuem Gutachten.
- Bus & Fahrgastbeförderung (Klassen D, Taxi): Höchste Anforderungen an Sehschärfe (0,8/0,5), Gesichtsfeld, Stereosehen und Dämmerungssehen.
Einfacher Sehtest vs. Gutachten: Für den Pkw-Führerschein (Klassen A, B) genügt in der Regel ein einfacher Sehtest mit Landolt-Ringen. Wird dabei eine Sehschärfe unter 0,7 festgestellt, ist ein augenärztliches Gutachten erforderlich. Für Berufskraftfahrer (Klassen C, D, Taxi) ist das umfassende Gutachten immer Pflicht.
Was genau wird beim augenärztlichen Gutachten untersucht?
Beim Führerscheingutachten orientieren wir uns an den standardisierten Vorgaben der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, Anlage 6). Je nach Führerscheinklasse und Fragestellung prüfen wir folgende Sehfunktionen:
- Zentrale Tagessehschärfe (Visus)
- Gesichtsfeld (Perimetrie)
- Räumliches Sehen (Stereosehen)
- Farbensehen (Rot-Grün-Prüfung)
- Dämmerungssehen
- Blendempfindlichkeit
- Augenstellung (Schieldiagnostik)
- Spaltlampenuntersuchung
Umfassende Sehtests prüfen weit mehr als nur die Sehschärfe.
Für Boots- und Fluglizenzen gelten besonders strenge Sehanforderungen.
Fluglizenzen und Bootsführerscheine
Ob Sie als Pilot eine Fluglizenz erwerben oder verlängern möchten oder als künftiger Kapitän den Sportbootführerschein anstreben – die Anforderungen an das Sehvermögen sind in der Luftfahrt und auf dem Wasser hoch und strikt geregelt.
Fliegergutachten (Medical)
Für die Ausstellung oder Verlängerung fliegerärztlicher Tauglichkeitszeugnisse (LAPL, PPL, CPL, ATPL) führen wir die erforderlichen augenärztlichen Spezialuntersuchungen durch. Wir prüfen Sehleistung, Kontrastsehen und das räumliche Sehen gemäß den EASA-Richtlinien und stellen Ihnen ein augenärztliches Zeugnis zur Vorlage beim Fliegerarzt aus.
Bootsführerschein (Binnen & See)
Auf dem Wasser ist das korrekte Erkennen von Navigationslichtern (Backbord/Steuerbord) überlebenswichtig. Ein Schwerpunkt bei der Begutachtung für Sportbootführerscheine ist daher das intakte Farbensehen sowie eine ausreichende Sehschärfe bei Tag und Dämmerung.
Führerschein ändern nach der Grauer-Star-Operation
Ein häufiger und besonders erfreulicher Anlass für einen Besuch in unserer Praxis: Nach einer erfolgreichen Grauer-Star-Operation (Katarakt) erleben viele unserer Patienten eine deutliche und nachhaltige Verbesserung ihrer Sehkraft.
In den meisten Fällen benötigen Patienten nach dem Eingriff keine Brille mehr für die Ferne – und das Autofahren ist für die Mehrheit problemlos ohne Sehhilfe möglich. Das ist ein ganz neues Lebensgefühl.
Rechtlich wichtig: Ist in Ihrem aktuellen Führerschein eine Sehhilfe eingetragen (häufig gekennzeichnet durch die Schlüsselzahl 01), bleibt diese Vorgabe bei einer Polizeikontrolle rechtlich bindend – auch dann, wenn Sie nach der Operation faktisch keine Brille mehr benötigen. Fahren Sie ohne die eingetragene Brille, drohen Verwarnungsgelder und Probleme beim Versicherungsschutz.
So helfen wir Ihnen
Um künftig legal und unbeschwert ohne Brille fahren zu dürfen, muss der Sehhilfe-Eintrag offiziell bei der Fahrerlaubnisbehörde ausgetragen werden. Hierfür benötigen Sie ein aktuelles augenärztliches Gutachten oder einen qualifizierten Sehtest, der Ihr verbessertes Sehvermögen dokumentiert. Wir begleiten Sie gerne bei diesem Schritt und stellen Ihnen die erforderlichen Nachweise nach einer kurzen, unkomplizierten Untersuchung in unserer Praxis aus.
Endlich brillenfrei Autofahren: Nach einer Katarakt-OP oft die neue Realität.
Ablauf der Begutachtung in unserer Praxis
Schnell, strukturiert und mit modernster Diagnostiktechnik.
Termin & Vorbereitung
Vereinbaren Sie Ihren Termin. Bringen Sie Personalausweis, aktuelle Brille/Kontaktlinsen, Brillenpass und – falls vorhanden – das Formular der Behörde sowie den alten Führerschein mit.
Die Untersuchung
Unser Team prüft Ihre objektive und subjektive Sehschärfe. Je nach Anforderung testen wir zudem Gesichtsfeld, Farb-, Stereo- und Dämmerungssehen.
Ausstellung
Ist das erforderliche Sehvermögen gegeben, stellt Dr. Ninios das amtlich anerkannte Zeugnis direkt im Anschluss für Sie aus. Das Gutachten ist 2 Jahre gültig.
FAQ zu Gutachten & Sehtests
Übernimmt die Krankenkasse die Kosten?
Nein. Augenärztliche Gutachten für Führerscheine, Lizenzen oder Berufseignungstests gehören nicht zum Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen. Sie werden als IGeL-Leistung (Individuelle Gesundheitsleistung) privat nach der Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ) abgerechnet.
Kann ich nach der Untersuchung selbst Auto fahren?
In den meisten Fällen ja. Wenn jedoch für eine gründliche Netzhautuntersuchung pupillenerweiternde Tropfen gegeben werden müssen, dürfen Sie für einige Stunden nicht ans Steuer. Wir klären dies vorab bei der Terminvergabe.
Was muss ich zur Untersuchung mitbringen?
Bringen Sie bitte ein gültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass), Ihre aktuelle Brille oder Kontaktlinsen, den Brillenpass sowie das Formular der Behörde (sofern vorhanden) mit. Für die Streichung des Brilleneintrags benötigen wir zusätzlich Ihren aktuellen Führerschein.
Wie lange ist das Gutachten gültig?
Ein augenärztliches Zeugnis oder Gutachten für den Führerschein ist nach Ausstellung 2 Jahre gültig. Es muss innerhalb dieses Zeitraums bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde eingereicht werden.
Brauche ich für den Pkw-Führerschein ein Gutachten?
In der Regel genügt für Pkw und Motorrad (Klassen A, B) ein einfacher Sehtest. Erst wenn dieser nicht bestanden wird – also die Sehschärfe unter 0,7 auf einem Auge liegt – ist ein augenärztliches Gutachten vorgeschrieben. Für Lkw, Bus und Taxi ist das Gutachten hingegen immer Pflicht.
Wie oft muss ich als Lkw-Fahrer zum Gutachten?
Ab dem 50. Lebensjahr müssen Fahrer von Lkw ab 3,5 Tonnen Nutzlast ihren Führerschein alle 5 Jahre verlängern lassen. Dafür ist neben einer allgemeinärztlichen Bescheinigung auch ein aktuelles augenärztliches Gutachten erforderlich.
Benötigen Sie zeitnah ein Gutachten für den Beruf, Ihr Hobby auf dem Wasser oder in der Luftfahrt – oder möchten Sie den Brilleneintrag nach Ihrer Grauer-Star-OP streichen lassen?
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